ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

DER PENSION HAUS INGE (Stand April 2023)

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

II. Vertragsabschluss

1. Vertragspartner ist das Hotel und der Gast. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Gastes und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

2. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die laut Aushang geltenden Preise des Hotels bzw. die vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die kommunalrechtlich von dem Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 3 Monate, und erhöht oder reduziert sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis bzw. die gültige Umsatzsteuer, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend nach Veränderung nach oben oder unten abändern.

4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Die Preisänderung bezieht sich dann auf den Teil der Leistungen, die vom Hotel auf Wunsch des Gastes geändert werden sollen.

5. Die Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

IV. Stornierung des Gastes

1. Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor dem Anreisetag entstehen für den Gast keine Kosten.

2. Nach Ablauf der Frist für den kostenfreien Vertragsrücktritt werden bei Stornierungen 50 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt.

3. Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 100% der vereinbarten Leistung berechnet. Es ist unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht.

V. Rücktritt des Hotels

1. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, und zwar insbesondere dann, wenn

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– der Gast das vertraglich vereinbarte Rauchverbot missachtet

2. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

3. In allen Fällen des wirksamen Rücktritts durch das Hotel entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gleich welcher Art.

VI. An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel bemüht, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu kümmern.

3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, einen Aufschlag in unbestimmter Höhe für die Spätanreise in Rechnung zu stellen.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50% des jeweils gültigen Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 % des jeweils gültigen Tageszimmerpreis. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, unter Anrechnung der vorstehend genannten Pauschalen vorbehalten. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

VII. Haftung des Hotels, Verjährung, Verwahrung

1. Sollten Störungen oder Mängel bei den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Hotel weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet es allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.

4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keinerlei Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.

7. Für die Nutzung sowie die eventuell daraus entstehenden Schäden von den im Hotel vorhandenen Netzwerken (wie z.B. W-LAN), mittels eines Endgeräts des Gastes, auch gegen Entgelt, übernimmt das Hotel keine Haftung. Die Datenübertragung zwischen den Netzwerken und Endgerät des Gastes erfolgt unverschlüsselt. Daher können die Daten möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Gast ist für alle Inhalte, welcher er über das Netzwerk abruft, einstellt oder die in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber dem Hotel und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch das Hotel.

8. Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

9. Das Hotel behält sich vor, auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt werden, einen entsprechenden, angemessenen Zuschlag zu erheben. Die Vermittlung von Fremdleistungen erfolgt somit gegen Entgelt. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter, gleich welcher Art, besteht jedoch nicht.

10. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die gesetzlichen Ausnahmen von dieser Beschränkung in § 702 Abs. 2 BGB bleiben unberührt. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, muss er das Hotel drauf ausdrücklich hinweisen. Das Hotel ist nicht verpflichtet, Wertgegenstände die die vorstehenden Werte übersteigen für den Gast zu verwahren (§ 702 Abs. 3 BGB), vielmehr bedarf es dann einer gesonderten schriftlichen Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die vorstehenden Regelungen der VII. 1. bis 5.

11. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

VIII. Haftung des Gastes

1. Für Verlust im Hotelzimmer des Gastes und Beschädigungen des Hotelzimmers des Gastes, die während der Beherbergungsdauer eintreten, ist der Gast verantwortlich, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Hotels oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden. Die gesetzlichen Haftungstatbestände aus §§ 701 ff. BGB bleiben davon unberührt.

2 Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

IX. Mitführen von Hunden und anderen Haustieren

1. Das Mitführen von Hunden in den Hotelzimmern ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung erlaubt. Für diesen Fall wird zusätzlich eine Pauschale mit dem Zimmerpreis berechnet.

2. Während der Anwesenheit von Hotelmitarbeitern im Zimmer ist dem Hund der Aufenthalt nur gestattet, wenn der Gast ebenso anwesend ist.

3. Fühlen sich andere Hotelgäste durch die Lautstärke des Hundes gestört und brechen den Aufenthalt aufgrund dessen ab, haftet der Gast für die entgangene Einnahmen. Ferner muss der Hund auf Verlangen des Hotelmanagements außerhalb des Hotels untergebracht werden, sollte dieser Störungen verursachen, die zu Beschwerden Dritter führen.

4. Beschädigt der Hund Einrichtungen des Hotels, so haftet der Gast für dadurch entstehende Reparatur- sowie Reinigungskosten, die über die generelle Pauschale hinausgehen.

5. Das Hotel behält sich im Falle der unerlaubten Tierhaltung auf den Zimmern  den Gast sofort nach Kenntnisnahme kostenpflichtig auszuchecken. Für diesen Fall werden 90% der vereinbarten Rate berechnet. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass die vorstehende Rate nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6. In der Lobby sind Hunde und andere Tiere erlaubt, wenn sie angeleint und brav sind. Tieren ist es im gesamten Hotel strikt untersagt auf die Polstermöbel und Betten zu springen. Für den Fall einer Verschmutzung von Polstermöbeln, Betten oder Teppichen in der Lobby, in den Hotelzimmern und auf den Fluren, behält sich das Hotel vor, dem Gast die Reinigungskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Das mitgeführte Tier muss während des Aufenthaltes im Hotel immer unter qualifizierter Aufsicht sein.

9. Dem Gast obliegt der Nachweis, dass etwaige Schäden nicht von dem Hund verursacht wurden. Ferner obliegt dem Gast der Nachweis, dass entfallene Einnahmen aufgrund einer verfrühten Abreise anderer Gäste, die sich von dem Lärm des Hundes gestört fühlten, nicht vom Hund verursacht wurden.

X. Nutzung von Kontaktformularen und Gästebuch der Homepage

1.Die angegebenen Kontaktdaten dürfen ausschließlich der betreffenden Person entsprechen, es ist nicht erlaubt Daten von 3ten Personen einzugeben und zu Übertragen.

2. Durch die Eingabe und Übermittlung Ihrer Daten bestätigt der Nutzer die gewünschte Kontaktaufnahme durch den Seitenbetreiber.

3. Es ist nicht gestattet, die Kontaktformulare sowie das Gästebuch zu anderen Zwecken zu nutzen als diese vorgesehen sind.

4. Es ist ausdrücklich untersagt, die Kontaktformulare sowie das Gästebuch zu Werbezwecken zu nutzen. Jegliche Eingabe und Übermittlung von Texten, die als Werbung eines Produktes oder einer Dienstleistung entsprechen sind nicht gestattet. Wiederhandlungen haben eine Abmahnung und gerichtliche Strafverfolgung zu Folge.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Auf das besondere Schriftformerfordernis wird hiermit hingewiesen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. In allen Hotelzimmern herrscht absolutes Rauchverbot. Verstößt der Gast gegen dieses Verbot, werden ihm pauschal 500,00 EUR für die Renovierung des Zimmers in Rechnung gestellt. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden geringer als die geltend gemachte Pauschale ist.

3. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels an Dritten übertragen werden.

4. Der Gebrauch des Namens des Hotels in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

6. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten

– ist im kaufmännischen Verkehr Gerichtsstand Amtsgericht Deggendorf.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38

Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Deggendorf.

7. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.